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   BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 35.11   

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https://dejure.org/2012,444
BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 35.11 (https://dejure.org/2012,444)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2012 - 4 B 35.11 (https://dejure.org/2012,444)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 B 35.11 (https://dejure.org/2012,444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3
    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht i.R.d. Interpretation der Vermessungsunterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 35.11
    Im Übrigen darf das Tatsachengericht grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es Sachverständigengutachten einholt (stRspr; vgl. Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2012 - 4 B 35.11
    Es spricht somit nichts dafür, dass die Regelung in § 86 Abs. 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60) oder das rechtliche Gehör des Klägers (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verletzt worden wären.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht oder lediglich hilfsweise beantragt hat (Beschluss vom 12. Januar 2012 - BVerwG 4 B 35.11 - RdL 2012, 167).
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